Familienpsychologische Rechtsgutachten kommen in familiengerichtlichen Verfahren immer dann zum Einsatz, wenn gerichtliche Entscheidungen das Wohl von Kindern betreffen – etwa bei
Sachverständigengutachten dienen dem Gericht als fachliche Entscheidungsgrundlage, wenn juristische Fragen familienpsychologisches Fachwissen erfordern.
Ziel dieser Gutachten ist es, eine objektive Einschätzung zur familiären Situation zu liefern und Empfehlungen auszusprechen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.
Nach Klärung des Untersuchungsanliegens und der formalen Voraussetzungen wird der Auftrag verbindlich angenommen und der weitere Ablauf abgestimmt.
Zu Beginn erfolgt eine sorgfältige Durchsicht der vorliegenden Unterlagen, um den bisherigen Verlauf und relevante Informationen für das Gutachten fundiert einzuordnen.
Ausgehend vom gerichtlichen Auftrag werden präzise psychologische Fragestellungen abgeleitet, die die Grundlage für die Untersuchung und Bewertung bilden.
Auf Grundlage des Auftrags wird ein individueller Untersuchungsplan erstellt, der Ablauf, Methoden und zeitliche Struktur der Begutachtung festlegt.
• Explorationsgespräche mit den Beteiligten
• Einsatz diagnostischer Testverfahren zur Explorationsergänzung
• Interaktionsbeobachtungen
• Fachgespräche mit Dritten
Die erhobenen Daten werden fachlich fundiert ausgewertet und im Gesamtkontext beurteilt, um nachvollziehbare und differenzierte Schlussfolgerungen zu ermöglichen.
Abschließend erfolgt eine strukturierte Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung auf Basis der erhobenen Befunde und fachlichen Einschätzungen, schriftlich und mündlich
Bei einem konkreten Auftrag des Hinwirkens auf die Herstellung von Einvernehmlichkeit zwischen den Beteiligten, wird im Begutachtungsprozess ein lösungsorientierter Ansatz verfolgt.
Die Stimme des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren
Die Stimme des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren
Ein Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht bestellt, um die Interessen des Kindes in gerichtlichen Verfahren – insbesondere bei Sorge- oder Umgangsregelungen – aber auch in Kinderschutzverfahren zu vertreten. Ziel ist es, dem Kind eine eigenständige Stimme im Verfahren zu geben und dessen Wohl bestmöglich zu schützen.
Der Verfahrensbeistand nimmt frühzeitig Kontakt zum Kind auf und führt altersgerechte Gespräche. Dabei wird das Kind ernst genommen, ohne es unter Druck zu setzen. In Gesprächen mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen verschafft sich der Verfahrensbeistand ein umfassendes Bild der Lebensumstände. Auf dieser Grundlage wird eine Empfehlung formuliert, die das Gericht in seine Entscheidung einbezieht.
Impulse und Methoden
für die Praxis mit Familien
In der familienpsychologischen Praxis stehen die Bedürfnisse von Kindern und Familien im Mittelpunkt. Mit über 15 jähriger Berufserfahrung im Jugendamt, Fachbereich Pflegekinderwesen und Adoptionsvermittlungsstelle, bringe ich umfassendes Wissen und praktische Expertise in der Arbeit mit Pflegeeltern, Pflegekindern und Fachkräften ein.
Als Kursleiter des Landesjugendamtes Bayern biete ich spezielle Seminare für Fachkräfte an, die speziell auf die Herausforderungen und Bedürfnisse im Pflegekinderwesen zugeschnitten sind. Mein Ziel ist es, Pflegeeltern und Fachkräfte aus dem Pflegekinderwesen zu unterstützen und ihnen wertvolle Werkzeuge an die Hand zu geben, um die bestmögliche Betreuung für Pflegekinder zu gewährleisten.
SEMINARFORMATE:
Ich biete sowohl Tages- als auch Wochenendseminare an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Zeitressourcen der Teilnehmer gerecht zu werden.
Die Seminare sind praxisorientiert und fördern den Austausch von Erfahrungen und Best Practices unter den Teilnehmern.
In meiner Praxis biete ich einzelfallbezogene Unterstützung für Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Mit einem systemischen Blick auf das familiäre Miteinander arbeiten wir gemeinsam daran, festgefahrene Muster zu erkennen und neue Wege der Verständigung zu finden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der videogestützten strukturierten Interaktionsbeobachtung nach der H-MIM-Methode. Dies ermöglicht in der gemeinsamen Analyse Ressourcen und Entwicklungsfelder in der Eltern- Kind – Beziehung zu erkennen und gezielt weiterzuentwickeln.
Hierbei kann die Beratung sowohl in den Praxisräumen, als auch im häuslichen Umfeld erfolgen.